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   OLG Hamm, 17.01.2023 - III-5 RBs 331/22   

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https://dejure.org/2023,5632
OLG Hamm, 17.01.2023 - III-5 RBs 331/22 (https://dejure.org/2023,5632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2023 - III-5 RBs 331/22 (https://dejure.org/2023,5632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - III-5 RBs 331/22 (https://dejure.org/2023,5632)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung eines Fahrverbots bei einer nicht mehr als zwei Jahre zurückliegenden Tat; Kein Fahrverbot bei überlanger Verfahrensdauer; Besondere Umstände für Verhängung eines Fahrverbots mehr als zwei Jahre nach der zu ahnenden Tat

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vielleicht ist der Betroffene doch nicht soooooooo reich

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    2 Jahre = fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhängung eines Fahrverbots bei einer nicht mehr als zwei Jahre zurückliegenden Tat; Kein Fahrverbot bei überlanger Verfahrensdauer; Besondere Umstände für Verhängung eines Fahrverbots mehr als zwei Jahre nach der zu ahnenden Tat

Verfahrensgang

  • AG Hattingen - 20 OWi 394/19
  • AG Hattingen - 82 Js 2083/19
  • OLG Hamm, 17.01.2023 - III-5 RBs 331/22
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 41/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Fahrverbots bei lange

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22
    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (zu vgl. BVerfGE 27, 36 [42] = NJW 1969, 1623) und kann als solche seinen Sinn verloren haben, wenn die zu ahnende Tat lange zurückliegt, die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten des Betroffenen im Straßenverkehr festgestellt worden ist (zu vgl. BayObLG, NZV 2004, 210; OLG Köln, NZV 2004, 422; OLG Celle, VRS 108, 118; KG, VRS 113, 69; OLG Jena, NZV 2008, 165; OLG Saarbrücken Beschl. v. 21.6.2011 - Ss (B) 125-10, BeckRS 2014, 17152 Hentschel/König/Dauer, § 25 StVG Rn. 24).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04

    Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22
    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (zu vgl. BVerfGE 27, 36 [42] = NJW 1969, 1623) und kann als solche seinen Sinn verloren haben, wenn die zu ahnende Tat lange zurückliegt, die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten des Betroffenen im Straßenverkehr festgestellt worden ist (zu vgl. BayObLG, NZV 2004, 210; OLG Köln, NZV 2004, 422; OLG Celle, VRS 108, 118; KG, VRS 113, 69; OLG Jena, NZV 2008, 165; OLG Saarbrücken Beschl. v. 21.6.2011 - Ss (B) 125-10, BeckRS 2014, 17152 Hentschel/König/Dauer, § 25 StVG Rn. 24).
  • OLG Celle, 23.12.2004 - 211 Ss 145/04

    Gebotenheit der Verhängung eines Regelfahrverbotes nach der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22
    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (zu vgl. BVerfGE 27, 36 [42] = NJW 1969, 1623) und kann als solche seinen Sinn verloren haben, wenn die zu ahnende Tat lange zurückliegt, die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten des Betroffenen im Straßenverkehr festgestellt worden ist (zu vgl. BayObLG, NZV 2004, 210; OLG Köln, NZV 2004, 422; OLG Celle, VRS 108, 118; KG, VRS 113, 69; OLG Jena, NZV 2008, 165; OLG Saarbrücken Beschl. v. 21.6.2011 - Ss (B) 125-10, BeckRS 2014, 17152 Hentschel/König/Dauer, § 25 StVG Rn. 24).
  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22
    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (zu vgl. BVerfGE 27, 36 [42] = NJW 1969, 1623) und kann als solche seinen Sinn verloren haben, wenn die zu ahnende Tat lange zurückliegt, die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten des Betroffenen im Straßenverkehr festgestellt worden ist (zu vgl. BayObLG, NZV 2004, 210; OLG Köln, NZV 2004, 422; OLG Celle, VRS 108, 118; KG, VRS 113, 69; OLG Jena, NZV 2008, 165; OLG Saarbrücken Beschl. v. 21.6.2011 - Ss (B) 125-10, BeckRS 2014, 17152 Hentschel/König/Dauer, § 25 StVG Rn. 24).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22
    Ergänzend ist anzumerken, dass bei einem mehrmonatigen Regelfahrverbot zwar auch die Prüfung veranlasst ist, ob das Fahrverbot komplett zu entfallen hat oder lediglich zu mildern ist (OLG Hamm NZV 2006, 50 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22
    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (zu vgl. BVerfGE 27, 36 [42] = NJW 1969, 1623) und kann als solche seinen Sinn verloren haben, wenn die zu ahnende Tat lange zurückliegt, die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten des Betroffenen im Straßenverkehr festgestellt worden ist (zu vgl. BayObLG, NZV 2004, 210; OLG Köln, NZV 2004, 422; OLG Celle, VRS 108, 118; KG, VRS 113, 69; OLG Jena, NZV 2008, 165; OLG Saarbrücken Beschl. v. 21.6.2011 - Ss (B) 125-10, BeckRS 2014, 17152 Hentschel/König/Dauer, § 25 StVG Rn. 24).
  • OLG Bamberg, 12.07.2007 - 3 Ss OWi 170/07
    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22
    Sind nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen wegen der wesentlichen Erhöhung der Regelgeldbuße - hier von 600 EUR auf 1.800 EUR - erforderlich oder werden die überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen als bußgelderhöhend gewertet, bedarf es im Urteil der Darlegung aussagekräftiger Umstände, die die Leistungsfähigkeit des Betroffenen beurteilen lassen (vgl. OLG Bamberg Beschluss vom 12.07.2007 - 3 Ss OWi 170/07, BeckRS 2007, 12701 Rn. 11, beck-online).
  • OLG Jena, 10.10.2007 - 1 Ss 356/06
    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22
    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (zu vgl. BVerfGE 27, 36 [42] = NJW 1969, 1623) und kann als solche seinen Sinn verloren haben, wenn die zu ahnende Tat lange zurückliegt, die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten des Betroffenen im Straßenverkehr festgestellt worden ist (zu vgl. BayObLG, NZV 2004, 210; OLG Köln, NZV 2004, 422; OLG Celle, VRS 108, 118; KG, VRS 113, 69; OLG Jena, NZV 2008, 165; OLG Saarbrücken Beschl. v. 21.6.2011 - Ss (B) 125-10, BeckRS 2014, 17152 Hentschel/König/Dauer, § 25 StVG Rn. 24).
  • BayObLG, 10.07.2023 - 201 ObOWi 621/23

    Grundsätzliche Bindung der Tatgerichte an die von der BKatV vorgesehene

    Die obergerichtliche Rechtsprechung stellt den Sinn des Fahrverbotes nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung in Frage, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (BayObLG DAR 2023, 223, BeckRS 2021, 46869; OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2023 - 5 RBs 331/22; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2022 - 1 OLG 53 Ss-OWi 241/22 jew bei juris; OLG Zweibrücken ZfSch 2019, 173; OLG Bamberg DAR 2008, 651/652).
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